Gerichtsgutachter Hintemann

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger  – Handwerk  § 13 SVO sowie zusätzlich seit 2022 meine Vereidigung für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Fliesen-, Naturstein - und Mosaiklegermeister
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 Gerichtsgutachten
   
Was tun, wenn es mal zum Streit kommt?
  
Beispiel aus der Praxis: Ein  beauftragter Fliesenleger beendet bei Ihnen die Arbeiten auf der Terrasse Ihres Hauses. Bereits nach einem ½ Jahr zeigen sich die ersten Mängel: "Einzelne Platten lockern sich und werden vom Regenwasser unterspült".
 
Was ist jetzt zu tun?
Natürlich wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen, welches die Arbeiten ausgeführt hat.
Beseitigt die Firma die Mängel nicht, sollte ein Sachverständiger einen Kostenvoranschlag für  die Reparatur ausarbeiten, um ggf. eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen zu können. Die Reparaturkosten muss dann unter Umständen die Firma tragen, durch deren Arbeiten die Mängel entstanden sind.

Gerichtsgutachten – Aufgaben eines Gutachters für das Fliesenlegerhandwerk

Ein Gutachter  hat die Aufgabe, anhand der gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen. Dabei gilt es, die Ursache  dieser Schäden zu analysieren und die Verantwortlichkeit festzustellen. Es spielt keine Rolle, welche Art von Gutachten erstellt wird, der  Gutachter muss stets unabhängig und unbefangen seine Feststellungen treffen.
 
Es gibt drei Arten von Gutachten – das Privatgutachten,-Schiedsgutachten  und das Gerichtsgutachten

Das Privatgutachten,-Schiedsgutachten
Das Privatgutachten,-Schiedgutachten dient in der Regel einer Schlichtung zwischen Auftragsnehmer und Auftragsgeber. Dazu kann es erforderlich sein, dass vorab eine Vereinbarung getroffen wird, die beide Parteien an die Ergebnisse des Gutachtens binden. Das heißt beide Parteien beugen sich der Entscheidung des Sachverständigen über eine Erneuerung und/oder einen Preisnachlass.
  
Das Gerichtsgutachten
Anders sieht es beim  Gerichtsgutachten aus. Hier unterscheiden wir zwischen einem Beweissicherungsverfahren und einem Klageverfahren. Beim Beweissicherungsverfahren handelt es sich mehr oder weniger um ein gerichtliches Privatgutachten, welches jedoch von beiden Parteien anerkannt werden muss. Wird man sich nach der Beweissicherung nicht einig, so erfolgt dann der Klageweg, mit dem Gerichtsurteil als Ende. Das Wichtigste beim Gerichtsgutachten ist der Beweisbeschluss. Dieser wird in der Regel vom Antragssteller formuliert und vom Gericht übernommen.
   
   
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Stand: 29.03.2024
Andreas Hintemann
Sachverständigenbüro
D-48683 Ahaus, Rottweg 36a
Gutachter: Andreas Hintemann
+49 (0) 2561 444454
www.fliesensachverstaendiger-hintemann.de
© 2013 Sachverständigenbüro Andreas Hintemann, Ahaus
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